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Die Richtlinie 2002/95/EG vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten treten ab 1. Juli 2006 neu in Kraft. Damit werden für bestimmte Gerätekategorien neue Bestimmungen wirksam. Artikel 2, Absatz 1 dieser Richtlinie regelt deren Gültigkeit für verschiedene Gräte gemäss Anhang IA der Direktive 2002/96/EC (WEEE). Dabei werden alle Kategorien ausser Kategorie 8 (Medizinische Geräte) und 9 (Überwachungs- und Kontrollinstrumente) aufgeführt. Damit fallen fast alle Produkte des Maschinen- und Anlagenbaus und damit sämtliche Sensoren und Auswertegeräte der Firma JAQUET AG nicht unter diese WEEE-Richtlinie.
In gewissen Produkten der JAQUET AG, die extremen Temperaturbedingungen ausgesetzt sind, findet Blei zum Teil als Zusatzstoff in Weichlötprozessen Verwendung. Im Anhang der Richtlinie 2002/95/EC unter Punkt 7 werden ausdrücklich solche Hochtemperaturlötverbindungen von der Bleifreiforderung" ausgenommen. Die Firma JAQUET AG, Basel hat sich dennoch dazu entschlossen, bleifreies Löten, wo immer es sinnvoll ist, einzuführen. Alle unsere Auswertegeräte sowie viele Sensorkomponenten werden bereits heute in Bleifrei-Technologie" entwickelt und hergestellt.
Damit erfüllen alle Produkte der Firma JAQUET AG bereits heute die Anforderungen an die Richtlinie 2002/95/EG.
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